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Der Mietvertrag

Ist der Standort gefunden und der Vermieter bereit, einen Vertrag abzuschließen, sind viele Dinge zu beachten. In der Regel sind Mietverträge von "kleinen Vermietern" unproblematisch, diese verwenden meistens die Standartmieverträge vom Grundeigentümerverlag oder von "Haus und Grund".

Bei Mietverträgen mit Betreibern von Shoppingcentern sind eine Vielzahl von Sondervereinbarungen notwendig, die sich im Mietvertrag wiederspiegeln.

Beim ersten Vertragsentwurf sind die Mietinterressenten in der Regel verwundert und denken, Sie bekommen eine komplette Enzyklopädie überreicht. Diese Überraschung weicht nach dem Durcharbeiten jedoch schnell, da diese Verträge alle Details erfassen und somit das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und Vermieter genau beschreiben. Hier können bereits im Vorfeld sehr viele Details besprochen und geklärt werden.

"Der Mietvertrag bildet das Vertragsverhältnis und wird erst wieder bei Streitigkeiten aus dem Archiv geholt"

 

Ein Vermieter hat sich bei der Vertragsverhandlungen als besonders kompetent und zuverlässig erwiesen:

Uwe Rodewald, HBB Lübeck,

 

weitere bekannte Firmen sind:

ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG

CITTI Handelsgesellschaft mbH & Co. KG

mfi Management für Immobilien AG